H-Kennzeichen & Gasanlage

  • H-Kennzeichen und nachträgliche Gasanlage


    Geschrieben von Martin 544 am 25. Januar 2006 22:06:33:


    Ich bin auf der Suche nach Erfahrungen mit Fahrzeugen, denen das H-Kennzeichen trotz Einbaus einer Autogas-Anlage erhalten blieb. Geht das? LG Martin


    >>Hallo, soweit ich weiß, geht das.
    >>Wenn es am Tag der Fahrzeugzulassung auch schon Gasanlagen für das Fahrzeug gab, ist das statthaft und kein Problem fürs H-Kennzeichen.
    >sorry,da liegst du leider falsch .die neue regelung gilt für zeitgenössische
    >gasanlagen ,nicht für moderne anlagen.das ist ja mit dem typenschild leicht nachzuweisen ,wie alt die anlage ist .denn die neue regelung,die der deuvet ausgemacht hat,ist sehr intrepretierungsfähig.im zweifelsfall immer beim zuständigen tüv,der die abnahme macht ,erkundigen.
    >grüsse uli
    >>Gruß, Stocken


    Moin, die aktuellen Mischarmaturen unterscheiden sich bei einigen Herstellern optisch praktisch nicht von den damaligen- bliebe also nur der Tank zu monieren,der aber sowieso regelmäßig erneuert werden muß (und ebenfalls im alten Design ausfällt). Mit einem kompetenten Prüfer also kein Problem.


    viele Grüße von
    Chrille