Stillgelegten VOLVO kaufen?

  • Hallo VOLVO Enthusiasten.


    ich bin neu hier, obwohl ich schon seit vielen, vielen Jahren alte VOLVOS fahre. Mein geliebter 960er wurde letztes Jahr generalüberholt. Im Dezember - 2 Wochen vor H Kennzeichen in diesem Jahr, weil 30 Jahre alt - wurde das Auto auf der ersten Ausfahrt von einem alten Herrn an unglücklicher Stelle touchiert und ist nicht mehr zu retten. Er fuhr wie Butter!
    Nun habe ich einen sehr schönen annonciert gefunden, der auf Bildern top aussieht, aber seit 2012 stillgelegt ist. Die Betriebserlaubnis ist also "endgültig" erloschen.
    Hat jemand Erfahrung, wie aufwendig es ist eine neue zu erlangen? Ich bin etwas mißtrauisch, weil ein so wunderschönes Auto normalerweise längst weg sein müsste.


    Vielen Dank für Rat
    Rosa

  • Hallo Rosa,


    da hast du ja echt Pech gehabt.


    Für die Wiederzulassung benötigst du eigentlich nur die Papiere und ein Vollgutachten.


    Der Stillstand über diese Zeit erfordert natürlich Aufmerksamkeit am Fahrzeug. Hast du jemand mit Schraubererfahrung, der sich das Auto vorab ansehen könnte ?

  • Hi


    soweit ich weiss ist da mit den Vollabnahmen Geschichte. Wenn der Wagen einen deutschen Brief bzw Zulassungszettel 1 und 2 hat, brauchst Du nur eine frische HU und kannst anmelden.


    mfg blauweiss245

    Moin,

    Geschichte stmmt nicht ganz, 7 Jahre abgemeldet, darüber raus muss er zur Vollabnahme. Klingt meist von Stammtischgesprächen gruselig, ist aber eigentlich nur Tüv 2.0

    Sauber, wohlduftend (Auto und Fahrer) , technisch/optisch i.O. und ein freundliches Lächeln, das wars meistens.

    Viel Erfolg,

    Grüße Thomas

    Edit,

    Fahrer meint auch Rinnen, Etwasse, Nord und Südufer, Bies, Trans, Regenbogen, alles und jeden....

  • Moin,

    die 7 Jahre sind in der Regel die Dauer bis ein Fahrzeug aus dem Bestand der Datenbanken beim Kraftfahrbundesamt gelöscht wird. Scheinbar muss das aber auf Initiative der kommunalen Zulassungsstellen passieren. Ich hatte dazu mal ein interessantes Gespräch mit der Zulassungsstelle in Dresden.

    Es lohnt sich, bei der örtlichen Zulassungsstelle nachzufragen, ob die FIN noch im System ist. Dann reicht eine erweiterte Hauptuntersuchung. Bei Verlust aller Papiere oder wenn die FIN nicht mehr im System ist, muss die Vollabnahme (erweiterte erweiterte HU) gemacht werden.


    Wie Thomas aber schon meinte, ist das keine große Sache.


    Lutz

  • Bei Verlust aller Papiere oder wenn die FIN nicht mehr im System ist, muss die Vollabnahme (erweiterte erweiterte HU) gemacht werden.

    M.E. müsste hier sogar ein „und“ stehen. Wenn das Fahrzeug schon mal in Deutschland zugelassen war, und die entsprechenden Papiere (Kfz-Brief und Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II) noch vorhanden sind reicht eine normale HU. Zumindest war es bei einer weit über 20 Jahre stillgelegten TS so, die wir vor ca. 3 Jahren wieder zugelassen haben.


    Aber egal wie es genau geregelt ist, wenigstens mit vorhandenen alten (deutschen) Papieren (s.o.) ist eine Wiederzulassung überhaupt kein Problem.


    Viele Grüße, Jörg

  • Ich danke Euch. Ja, er braucht wohl eine Vollabnahme. Ist deutsches Fahrzeug mit deutscher Zulassung.

    Mein Schrauber sagt, Zylinderkopf und Bremsen müssen auf jeden Fall neu gemacht werden. Wir werden zusammen hinfahren und den Guten anschauen. Er stand Gott sei dank die ganze Zeit in der Garage (angeblich), das gibt mir Hoffnung.


    Habe gehört, dass man in Holland noch welche bekommt.... Aber erst mal Dauen drücken, bitte.

    Und Frohe Ostern!

    Rosa

  • Das mit dem Kaufvertrag kann ich bestätigen. Hängt vielleicht mit der jeweiligen Gemeinde, Stadt, Landkreis etc. zusammen. Die Fahrzeugpapiere sind nicht der Eigentumsnachweis im Behördendeutsch. Einzig ein gültiger Kaufvertrag mit dem letzten eingetragenen Halter in den Papieren hat Gültigkeit oder mit einer "anderen Person" . Was wiederum für Spielraum sorgt. (So ist mein Kenntnisstand)


    Gruß Sebastian