Neuwertiger 245 (bisher) ohne Erstzulassung

  • Hallo Leute, ein guter Bekannter hat 1993 einen der letzten 245 neu gekauft, konserviert und eingelagert,


    ohne ihn zuzulassen.


    Demnächst soll das Auto zugelassen werden.


    Nach unseren Infos kann das Auto nicht als Neuwagen zugelassen werden, weil es die heutigen Abgaswerte nicht erfüllt.


    H- oder 07er- Kennzeichen ist bei fehlender Erstzulassung nach Angaben einer Zulassungsangestellten auch nicht möglich.


    Habt ihr eine Idee, wie der neuwertige Elch trotzdem auf die Straße kann?


    Grüße


    Johannes

  • Hallo Johannes,


    einen konkreten Tipp habe ich nicht. Aber vielleicht versucht Ihr es mal bei den BMW Z1 Freunden. Dort ist das Problem (dass nach 10 Jahren das Fahrzeug nicht mehr auf Basis der ursprünglichen ABE einfach zuglassen werden kann) ziemlich weit verbreitet und seit vielen Jahre bekannt. (Vielleicht auch eine Lösung?)


    Viel Grüße, Jörg

  • Mit einem Überführungskennzeichen oder Trailer zum TÜV fahren. Vollgutachten machen lassen (ohne Papiere, anhand der FIN). Das gleich als H-Gutachten anlegen lassen, kostet i.d.R. 70 EUR mehr. Macht man immer beim einem Sachverständigen seines Vertrauens.


    Papiere als verloren melden, aufbieten lassen (4-6 Wochen) und dann mit dem Vollgutachten neu zulassen. Die Zulassungsstelle kann i.d.R. nur maximal auf 10 Jahre alte Halter zugreifen .... war dann eben der Erstbesitzer.


    Halte uns mal auf dem Laufenden.

  • Da mein DLS nach verlorenen Papieren und einer Odyssee (in den gebrauchen Bundesländern) als 1986er GL umgeschlüsselt war, gehe ich davon aus, dass diese Daten noch vorliegen.


    .... dann würde nur noch die Anforderung einer s.g. Herstellerbescheinigung von Volvo Homologation helfen .... aber auch zum Ziel führen.

  • die Anforderung einer s.g. Herstellerbescheinigung von Volvo

    Bin mir nicht 100% sicher, aber ist die Herstellerbescheinigung nicht das gleiche wie das CoC Papier (Certificate of Conformity)?


    Faalls ja, habe erst letzte Woche gefragt bei Volvo. CoC gibt es demanch ab Baujahr 1998. Muss die Aussage nochmal pruefen, kann sein das die einfach keine Lust hatten...

  • Vor ich denke 1996 und nicht 1998 (aber das Datum ist nicht fest, da es eine gewisse Übergangszeit gab und ein Datum ab wann das verpflichtend für die Hersteller wurde) wurden die Fahrzeuge nach nationalen Bestimmungen zugelassen (also in jedem Land anders). In Deutschland war das die ABE des Fahrzeugs, die natürlich auch nur in Deutschland galt. Danach wurden Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen die EU-weit gilt. Erst mit dieser EG-Typgenehmigung wurden die CoC-Papiere eingeführt. Für ein noch mit ABE erstzugelassenes Fahrzeug kann es also keine CoC-Papiere geben. Auf welcher Basis ein Fahrzeug aus dem fraglich Zeitraum zugelassen wurde steht im KFZ-Brief. Mein 940 wurde 1997 auf Basis einer EG-Typgenehmigung zugelassen.


    Wo man da jetzt genau den Begriff Herstellerbescheinigung einordnet, ist mir nicht ganz klar. Bei einem Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung dürften das die CoC-Papiere sein. Aber bei einem Fahrzeug mit ABE? confused


    Viele Grüße, Jörg

  • Hallo,


    im www habe ich eine Petitionsentscheidung des Deutschen Bundestages gefunden, in der offenbar über genau dieses Thema beraten wurde.


    Interessant ist für den hier vorlegenden Einzelfall vielleicht folgende Passage:

    Zitat

    ... Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall auf den erforderlichen Mindestzeitraum von 30 Jahren des erstmaligen In-Verkehr-Kommens eines Oldtimers Zeiten anrechnen, in denen das Kfz außerhalb öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde (§ 9 Abs. 1 Satz 4 FZV). So ist es Behörden möglich, den besonderen historischen Wert im Einzelfall angemessen zu berücksichtigen, ohne flächendeckend geltende Vorgaben auszuhebeln. ...

    Ich interpretiere das so, daß der Bundestag sich aus dem Ermessensspielraum der ausführenden Behörde raushält, salopp gesagt: "macht das auf Grundlage der vorliegenden Regeln (z.B. der FZV) unter Euch aus!" .


    Das würde im Groben und Ganzen zu dem bereits Geschriebenen passen: bis Mitte/Ende der 90er (und hier geht es ja um ein KFZ aus 1993) Regelung auf Mitgliedsstaatsebene (mit Einzelfallbewertungsmöglichkleit), danach einheitlich auf Grundlage des EU-Rechts. Da darf man jetzt schon gespannt sein, wie das ab 2030 mit Fahrzeugen aus Produktionsjahr 2000 und später laufen wird (wenn man die nach 30 Jahren überhaupt erstmals zum Laufen bekommt).


    Wer dreißig Jahre die Ressourcen (Platz und Geld) für die fachgerechte Lagerung eines komplizierten, technischen Gegenstandes aufgebracht hat, ist sicher nicht schlecht beraten, für den finalen Schritt des lang geplanten Vorhabens notfalls professionellen juristischen Beistand hinzuzuziehen (mal nach "Anwalt Oldtimerrecht" googeln).


    Gruß und viel Erfolg, Martin smile

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  • Hallo Martin

    Dein Hinweis auf die Ausführungen des Petitionsausschusses sind nach meiner Meinung zielführend.

    Es geht hier ja darum ein Auto mit ABE erstmals in Betrieb zu nehmen obwohl es den heutigen Abgasnormen nicht entspricht.

    Zb. VW hat da vor ein paar Jahren tausende Dieselskandal betroffene Fahrzeuge monatelang zwischengeparkt,da sie nicht zulassungs fähig waren. Erst mit Softwarupdate waren die dann in den Verkehr gekommen.

    Der Petitionsausschuss weißt einmal darauf hin das der von ihm vorgeschlagene „Schleichweg“ nur in einzelnen Fällen begangen werden darf. Und er bietet einen beispielhaften Grund für diesen Weg an.

    Jetzt bleibt es dem Besitzer des 245 überlassen da eine nette Geschichte zu erfinden:

    Führungen von Volvofreunden in seiner Garage,Teilnahme an Treffen Historischer Fahrzeuge mittels Trailer.Ausstellung bei einem Volvohändler im Showroom.

    Das wäre dann die Nutzung außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen.

    Das ganze dann noch schön dokumentiert mit Fotos(nicht mit Handy sondern Fotoaparat)

    Müsste einem dafür offenen Beamten den Weg leicht machen.

    Immerhin ist der Bundestag ja der Souverän in unserem Land.

    Für Bilder einer Garagen Führung und für Bilder zu einem Treffen mit ein paar anderen Historischen Volvos würde ich mich da auch gerne zur Verfügung stellen.schon weil mich das Schmuckstück interessieren würde.

    Gruß Richard

    DAS TRAGISCHE AN JEDER ERFAHRUNG IST,DASS MAN SIE ERST MACHT,NACHDEM MAN SIE GEBRAUCHT HÄTTE.
    Von F.W.Nietzsche

  • Moin, ich würde diese Wege nicht gehen... wenn das blockiert wird und nicht läuft ist es Schluss mit lustig.

    Beitrag #3 schreibt es... wie man es machen könnte.


    Gruß

    Holger

    Das Problem wird da leider sein,dass bei aufbieten des Briefes das Krafttahrtbundesamt feststellen wird,daß dieses Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war .Die Daten des Kraftfahrtbundesamtes reichen weiter als bis 1993 zurück.

    Gruß Richard

    DAS TRAGISCHE AN JEDER ERFAHRUNG IST,DASS MAN SIE ERST MACHT,NACHDEM MAN SIE GEBRAUCHT HÄTTE.
    Von F.W.Nietzsche

  • Das Problem wird da leider sein,dass bei aufbieten des Briefes das Krafttahrtbundesamt feststellen wird,daß dieses Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war .Die Daten des Kraftfahrtbundesamtes reichen weiter als bis 1993 zurück.

    Gruß Richard

    Hi


    Bist Du Dir da sicher?

    Soweit ich weiß werden solche Daten nach 10 Jahren gelöscht, weshalb es ja auch wieder möglich ist Fahrzeuge für die damals die Umweltprämie zu kassieren, mittlerweile wieder zugelassen werden können.

    Der übertriebene Datenschutz ist in dem Fall tatsächlich nützlich.


    mfg blauweiss245

  • Es stellt sich natürlich auch die Frage für welches Land das Fahrzeug ausgeliefert wurde,daß heißt hat es bereits den Brief für Deutschland gegeben.

    Wird bei deutscher Auslieferung von Volvo Deutschland mit geliefert und ist damit auch Registriert mit der Nummer des Dokuments und der VN.

    Gruß Richard

    DAS TRAGISCHE AN JEDER ERFAHRUNG IST,DASS MAN SIE ERST MACHT,NACHDEM MAN SIE GEBRAUCHT HÄTTE.
    Von F.W.Nietzsche

  • Heute per Zufall einen Leserbrief in der O-markt 4/22 gelesen.In der Vorgeschichte ging es um die Zulassung eines Opel Record der direkt vom Band ins Werksmuseum gerollt ist ohne eine Zulassung.


    Jetzt wurde der als fahrendes Denkmal wieder zugelassen für Tradionsveranstaltungen am 12.Mai 2021


    Alles nachzulesen in der Markt 1/22 50 Jahre Opel Rekord d und Commodore


    Ld Antwort des GTÜ Prüfingenieurs A.Piatschek ist eine solche Zulassung möglich--allerdings entscheidet das die Zulassungsstelle.


    Die Artikel kann ich wegen dem Urheberrecht nicht hier rein stellen--aber die Hefte sind ja noch verfügbar.


    für mich ein sehr interessanter Hinweis--ich habe div "Fahrzeuge" in der Sammlung, die nie zugelassen waren(keine Volvos xroll)


    Die Sache mit den "verlorenen " Papieren kam für mich nie in Frage, weil man eine eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle abgeben muss--was das bedeutet--mag jeder selber für sich entscheiden.


    Ich versuche jetzt mal mein Glück hier bei meiner Zulassung 8)


    Guido