Volvo V70XC 193 PS ,BJ.2000,Pleuellagerschaden

  • hallo liebe Volvofans,bin einer "Arglistigen Täuschung " beim Volvokauf erlegen.Beim Kauf(war abgemeldet)kein Motorgeräusch gehört,lief einwandfrei ,Verkäufer(Mechaniker,VolvoV70Schrauber)sicherte intakten Motor und Getriebe zu ,dann nach dem Kauf nach 15 min bei ca 1600-2600 Umdrehungen leichtes klackern,von KFZ Meister abholen lassen,Diagnose Pleuellagerschaden.Kann man durch die Ölwanne was machen oder müßte zur Reparatur der Motor raus? Habe ich eben erst erfahren.

  • Hallo...
    Lagerschalen kann man von unten tauschen . Das sollte allerdings der Verkäufer machen.
    Auf ein Gerichtsverfahren darf das aber nicht hinauslaufen , das endet nach 1- 1,5 Jahren mit einemVergleich und dein Auto ist dann eben wieder älter und hat evtl keinen Tüv mehr.
    Recht haben und Recht bekommen ist oft nicht so eindeutig und auf keinen Fall ist das eine schnelle Regelung.


    MfG Rohwi

  • Moin,


    das mit der Gewährleistung beim Verkauf ist erst einmal abhängig, ob ein entsprechender
    Vertrag geschlossen wurde, der die Gewährleistung ausschließt.
    Der Ausschluss der Gewährleistung entfällt regelmäßig nur beim Verkauf z.B. durch eine Firma
    oder wenn der Verkäufer entsprechenden Sachverstand hat (z.B. Kfz-Meister).
    Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, müsste die arglistige Täuschung schon nachweisbar sein.


    Das heißt, der Verkäufer müsste den Mangel arglistig verschwiegen oder vertuscht haben.
    Das wird sehr schwer werden, das nachzuweisen, schätze ich.


    Wenn der Käufer keine eingehende Probefahrt macht, oder den Wagen eben nicht genau genug
    untersucht, ist das keine Arglist des Verkäufers.


    Also alles nicht so ganz einfach...


    Viele Grüße
    Ralf