945 1992 2.0 M47 TÜV 08/2021 für 850 € abzugeben

  • Moin allseits,
    wir wollen unseren 945er nach über 20 Jahren verkaufen, das Auto steht in 48268 Greven bei Münster in Westfalen.


    Der 9er ist technisch in gutem Zustand, hat 445 000 Km gelaufen, der Motor hat ca. 350 000 Km, Euro2 Kaltlaufregler hat er auch, ABS ebenfalls, allerlei Neuteile wie sie fällig waren und für den Tüv in den letzten Jahren.
    Der Volvo steht insgesamt gut da, fast alles funktioniert, unschön ist eine Kaltverformung an der hinteren Tür und Radlauf rechts durch den Poller eines Parkhauses.
    Bilder und mehr zum Auto gibt es bei Kleinanzeigen hier:
    https://www.ebay-kleinanzeigen…-2021/1692669049-216-1311


    Teile für den Wagen wie z.B. eine Tür hinten gibt es kostenneutral dazu, Selbstausbau aus verschiedenen Schlacht Volvos ist möglich.
    Diese Woche ist der Volvo noch angemeldet und Probefahren geht, abgeben möchte ich ihn nur abgemeldet oder noch angemeldet, wenn der Käufer eine eigene Haftpflicht Versicherung für den Wagen abschließt.


    Schreibt mir gerne auch eine T-Nr falls Interesse besteht, wir rufen dann an.
    Und Grüße aus dem Münsterland - Andi

  • Hallo,


    ganz allgemein möchte ich mal anmerken (das ist keine persönliche Kritik an Dir, Andi !):


    Wieso und was soll das, daß in diversen Angeboten immer dieses "...Abgeben / Abholen nur abgemeldet" ausbedungen wird??


    Da muss man dann extra mit dem Hänger, am besten noch mit einem Helfer, und einem eher teuer auszuleihenden SUV als Zugfahrzeug hinfahren zum Abholen.
    Geht, aber ist teuer und mühsam. Und schließt die flotte Möglichkeit "Per Bahn hinfahren, zahlen, Auto heimfahren" komplett aus,- von vornherein.


    Plan B wäre, ein gelbes Kennzeichen zu beantragen und damit zum Auto fahren und abholen.
    Geht, aber ist teuer und mühsam: Der Verkäufer muss in guter Kopie die Fahrzeugpapiere rausrücken. Wegen coronabedingter Teilschließungen der Zulassungsstellen ist mit u.U. mehreren WOCHEN Wartezeit auf einen Termin bei der Zulassungsstelle zu rechnen!


    Alternative: Wagen angemeldet lassen und vom Käufer schriftlich bestätigen lassen, daß er auf der Heimfahrt mit dem Auto für jegliches Unfallgeschehen selbst einsteht und den Verkäufer hiervon entlastet.
    Geht -hoffentlich...- ist preisgünstig und elegant... ... ...


    Nix für ungut: Be

  • Hallo Bernh,


    Dein Votum mag idealistisch und gut gemeint sein und dem Käufer eines Fahrzeugs auch Zeit- und Kostenvorteile verschaffen.


    Aber: Die evt. Unfallabwicklung wird dem Verkäufer stets erhebliche Nachteile einbringen, denn: Die über den Verkauf des Fahrzeugs hinaus zunächst noch weiter bestehende Versicherung tritt zunächst für einen evt. Schaden ein, reguliert ihn - und stuft ggf. im kommenden Jahr den Verkäufer rabattmäßig hoch. Unabhängig davon, was der Käufer dem Verkäufer schriftlich bestätigt.


    Weiter: Denkbares und nicht ungewöhnliches Risiko ist, dass der Käufer zwar alles Mögliche bestätigt, aber das (noch) auf den Verkäufer zugelassene und versicherte Fahrzeug erst mal (mit allen Risiken) weiter fährt, ohne es umzumelden.


    Und: Selbst wenn er es ab- oder ummelden wollte, ist auch er möglicherweise mit im speziellen Fall und derzeit problematischen Fristen von Zulassungsstellen konfrontiert.


    Das Problem könnte auch noch weiter "problematisiert" werden - führt aber immer nur dazu festzustellen, dass nur die Übergabe eines abgemeldeten Fahrzeugs für beide Seiten stets eine einwandfreie Lösung ist, die kein Potential für negative Überraschungen beinhaltet.


    Diese Sicherheit ist ein Wert an sich; es ist m.E. daher durchaus ratsam, ein Fahrzeug grundsätzlich nur abgemeldet zu übergeben - egal, was vom Käufer beteuert, zugesichert und verschriftet wird.


    Mit freundlichem Gruß


    k-c-f

  • Moin Be,
    da stimme dir zu, das ist umständlich und teuer für den Käufer, aber für den Verkäufer die sichere Wahl.
    Die Haftpflicht Versicherung für das Auto bleibt bestehen solange der Wagen zugelassen ist und steht für sämtliche Schäden ein, egal wer diese verursacht mit dem Fahrzeug.
    Da hilft auch keine schöne Erklärung des Käufers, es sei denn Bagatellschäden von privat bezahlbarer Größe wären zu begleichen.


    Es gibt die Möglichkeit, dass der Käufer für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschließt welche am Kaufdatum inkraft tritt mit z.B. mir als Halter des Fahrzeugs und dem Käufer als Versicherungsnehmer.
    So etwas kann man verabreden bei ernsthaften Kaufabsichten.
    Das ist aber auch umständlich da es im Vorfeld des Abholens geschehen und der Versicherungswechsel bei der Zulassungsstelle registriert sein muss.
    Könnte man auch versuchen im Fahrzeug Angebot anzubieten.
    Wenn es dann verstanden wird.


    Hier ist das weniger das Problem mit dem verstehen, wir schreiben in einem Forum wo man Fragen klären kann.
    Auf offenen Marktplätzen dagegen bevorzuge ich wie die meisten Anbieter lieber das übliche auch wenn es übler erscheint.


    Hier habe ich gerade meinen Text ergänzt mit dem Angebot eine eigene Versicherung abzuschließen vor dem wegfahren.
    Das wird jetzt auch sicherlich verstanden.


    Danke für die Anregung dazu und Grüße - Andi

  • Hallo zusammen,
    es gibt noch eine ganz legale Möglichkeit:
    das Auto wird erst am Tag der Abholung abgemeldet.
    Bis Mitternacht darf dann nämlich mit den entstempelten Kennzeichen gefahren werden - natürlich muss der Brief mitgeführt werden, da steht nämlich das Datum der Abmeldung drin.



    Und was die andere Möglichkeit betrifft, da gibt es auch Vordrucke als Bestätigung für die Versicherung und Zulassungsstelle, in denen Datum und Zeitpunkt der Übergabe sowie die Personalausweisnummer notiert werden und damit gibt es da auch keine Diskussionen um meine Prozente.


    Die obere Variante geht natürlich nicht am Wochenende, finde ich persönlich aber sehr elegant und habe sie schon praktiziert. Und dem netten Verkäufer auch anschließend die Nummernschilder zugeschickt, die er aus persönlichen Gründen (Buchstabenkombination?) haben wollte.


    Grüße
    Thomas

  • Moin,
    das scheint es regional mal wieder Unterschiede zu geben. Im Zulassungsbezirk Dresden darf man damit nur von der Zulassungsstelle nach Hause und dabei maximal in einen angrenzenden Zulassungsbezirk fahren. Für längere Überführungen ist das nichts.


    Lutz

  • ...und damit hat Lutz vollkommen recht. Kein Umhergefahre mit entstempelten Kennzeichen quer durchs Land. Eigener plus angrenzendem Zulassungsbezirk.


    Noch ganz kurz dazu: in § 10 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung steht das mit dem angrenzenden Zulassungsbezirk nicht explizit drin. Aber es wird eben auf Rückfahrten abgestellt. Und eine Überführung ist eben keine Rückfahrt.

  • "(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


    sorry Leute, aber da steht doch ganz klar: wenn es um HU oder Erlangung der Zulassung geht (Anbringen der Plaketten), dann Zulassungsbezirk und angrenzender Bezirk.


    Entscheidend [bei Verkauf] ist der zweite Teil: "Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
    Und da gibt es eben keine Einschränkung der Entfernung, weil das Fahrzeug bis 23:59 Uhr diesen Tages KFZ-versteuert ist und versichert ist. Die Zulassung endet am Ende des Tages!


    Gruß
    Thomas


    P.S.: für längere Entfernungen ist das freilich nichts, denn wenn der Wagen morgens in Flensburg abgemeldet wird und abends in Garmisch-Partenkirchen sein soll, wird das eng...

  • Das sehen die Leute bei der Zulassungsstelle leider anders. Ich hab das durch, bin mit genau dem Text gekommen. Da würde auf die Verordnung hingewiesen, in der das steht, was ich oben geschrieben habe. Im Zweifel bin ich der gelackmeierte, wenn die Rennleitung das auch so sieht. Dann kommt nämlich noch ne Straftat oben drauf.


    Zitat:
    . Rückfahrten nach derAußerbetriebsetzung des Fahrzeugs dürfen durchgeführt werden, wenn diese von der
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.



    Ich sag ja, regionale Unterschiede. Der letzte Satz lässt Spielraum zur Interpretation, wurde aber auf Nachfrage genauso ausgelegt wie die Fahrten zur Zulassung oder HU.


    Lutz

  • Moin,


    nachdem so Sachen wie Pfändung wegen nicht bezahlter KfZ-Steuern an den Halter, eine Aufforderung "holen Sie als letzer bekannter Halter Ihren Schrott da weg", Anzeige auf Unfallflucht (wieder als letzter bekannter Halter) anstanden, oder auch einmal Flurschäden zu beheben waren (Verantwortung liegt beim letzten bekannten Halter) und die Unschuld zu beweisen jedesmal mit Nerven und Zeit verbunden ist, übergebe ich Autos nur noch abgemeldet und ohne Nummern.
    Vertrauen ist gut, aber auf sowas habe ich keine Lust mehr.


    Aber eigentlich möchte hier jemand eine Auto verkaufen, viel Erfolg.


    Gruß Cord

  • Eine Überführung ist keine Erlangung der Zulassung. Deshalb ist das nicht gleichzusetzen.


    Aber es wird regional deshalb unterschiedlich ausgelegt, weil einige Behörden leider die gleiche Verordnung sehr unterschiedlich auslegen.


    Und das ist schon innerhalb der Bundesländer ein riesiges Hick-Hack.


    Glaubt mir ;-)

  • Da ich es auch wie der TE mache, man ja aber trotzdem dem Käufer es irgendwie „einfach“ machen möchte, zähle ich mal die M.E. praktikablen Möglichkeiten auf, die es heutzutage gibt das Fahrzeug zu überführen.


    Hat das Fahrzeug keine gültige HU bleibt praktisch nur ein Anhänger oder eine andere Transportmöglichkeit, um das Fahrzeug abzuholen.


    Mit gültiger HU und einer einigermaßen überschaubaren Entfernung, die 2 Anfahrten des Käufers sinnvoll ermöglicht, kauft der Käufer das Fahrzeug, lässt es aber erstmal stehen, um dann das Fahrzeug zuzulassen (oder sich Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug zu Hause zu besorgen) und später mit seinen Kennzeichen das Fahrzeug abzuholen.


    Was ich auch schon einmal praktiziert habe: Wenn man sich einig geworden ist, kann man mit den Unterlagen bei einer Zulassungsstelle vor Ort vorstellig werden und ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Die dafür notwendige eVB Nummer bekommt man ja auch relativ schnell per Telefon vom Versicherungsvertreter, oder per Mail von den Online-Versicherern. Aber man ist natürlich an die Öffnungszeiten einer Zulassungsstelle in der Nähe des Verkaufsorts (und eine gültige HU) gebunden. Das grenzt die Zeiten, in denen man das machen kann (Wochenende scheidet z.B. aus), normalerweise schon stark ein. In Corona-Zeiten erst recht. Auch sollte das Fahrzeug in absehbarer Zeit danach regulär zugelassen werden, da sonst die Versicherung für die Überführung relativ teuer werden kann. Aber praktisch sehe ich darin die einzige Möglichkeit ohne mehrere Anfahrten und ohne Anhänger ein abgemeldetes Fahrzeug erstmal zu besichtigen und dann im Erfolgsfall gleich mitzunehmen. (Oder kennt jemand noch eine andere?)


    Viele Grüße, Jörg


    Edit: Rote Nummer borgen dürfte im 0815-Fall heutzutage kaum noch ein Besitzer einer solchen mitmachen (zulässig war es ja praktisch sowieso noch nie).

  • Eine Möglichkeit gibt es noch: das Fahrzeug per Spedition abholen lassen. Habe ich inzwischen 2x gemacht, ist relativ günstig und man hat kein Hickhack mit KZK oder ähnlichem. Gerade ohne HU ist das eine durchaus Überlegenswerte Methode, vor allem, wenn man weder Zugfahrzeug noch Anhänger bzw nur den einfachen Führerschein Klasse B hat.


    Lutz

  • Moin Jörg,
    es wird keine andere und einfache Lösung geben welche das Problem umgeht, lediglich die rote Nummer würde helfen und steht den meisten nicht zur Verfügung.


    Es bleibt also lediglich die zwischenmenschliche Lösung, wer einem Käufer vertraut - warum auch immer - übergibt sein zugelassenes Auto, hatte ich schon öfter so, als Käufer, und letztens auch einmal als Verkäufer, aber das sind individuelle Einzelfälle, oft weil man sich irgendwie kennt.


    Und so problematisch ist das alles doch auch nicht, wenn ein Auto mehrere tausend Euro kostet ist der finanzielle Aspekt des Mitnehmens doch relativ klein, bei einem Angebot wie meinem oben wäre er relativ groß, aber kommt kaum zum tragen, da selten jemand von weit her Autos dieser Preisliga holen möchte.


    So ist es hier gerade auch, die Anfragen kommen aus der Region, morgen kommen Leute zum besichtigen etc. und wenn die das Auto wollen bringe ich es eben zu denen nach hause, 20 Min. entfernt.


    Also unkomplizierte Lösungen gibt es schon, wenn die Umstände passen.
    Ansonsten greift das übliche Vorgehen bei Autoverkäufen.


    Und Grüße - Andi

  • Vielen Dank, werte Kollegen happy ,


    für die rege Diskussion (die ich da angestoßen habe... xeek ) und für die vielen konstruktiven Hinweise!


    (Nur noch ein Hinweis sei mir gestattet: Der Tip, eine Zulassungsstelle am Verkaufsort für die gelbe Nummer zu bemühen, geht ja in Ordnung. Aber auch diese Z-Stellen haben coronabedingt meist mehrere Tage Anmeldefrist. Und übernachten am Ort darfste ja nicht... <X ).


    Grüße!: Bernhard