Hallo Jörn
Ich hab’s ja eindeutig geschrieben
Es gibt Montagevorschriften,und es gibt Vorschriften der Nutzung.
Wenn mir Nachts einer im Nebel ohne Licht nur mit Nebelleuchten entgegenkommt,die nur sehr nahe am Wagen vorne einen begrenzten Bereich ausleuchten,würde ich das als Verkehrsgefährdung bezeichnen,und im Falle einer Kollision Anzeige erstatten.Es geht nicht nur um sehen sondern auch um gesehen werden.
Gruß Richard
Ich hab’s ja eindeutig geschrieben
Es gibt Montagevorschriften,und es gibt Vorschriften der Nutzung.
Wenn mir Nachts einer im Nebel ohne Licht nur mit Nebelleuchten entgegenkommt,die nur sehr nahe am Wagen vorne einen begrenzten Bereich ausleuchten,würde ich das als Verkehrsgefährdung bezeichnen,und im Falle einer Kollision Anzeige erstatten.Es geht nicht nur um sehen sondern auch um gesehen werden.
Gruß Richard
DAS TRAGISCHE AN JEDER ERFAHRUNG IST,DASS MAN SIE ERST MACHT,NACHDEM MAN SIE GEBRAUCHT HÄTTE.
Von F.W.Nietzsche
Von F.W.Nietzsche