Nebelscheinwerfernachrüstung 740 dauerhaft an

  • Zitat

    Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

    Kommt also drauf an, wie die Nebelleuchten montiert sind.

  • Die Schaltung dient wohl eher dazu, dass Nebler nur mit eingeschaltetem Licht eingeschaltet werden können. So wie Dauerfernlicht eben auch.

    Das dachte ich auch, aber ich vermute ein bisschen es wird damit geregelt, dass ich Plus für 86 an meinem Neblerrelais von Sicherung 22 bekomme, da hängen die Rücklichter dran (und Masse kommt dann über den Schalter). Zumindest vermute ich das mit meinem Halbwissen.
    Aber weiß denn jemand wie die Nebelschlussleuchte normalerweise verkabelt ist? Die Volvo-Anleitung sagt, ich solle das Kabel auf 87a des Nebelschlussleuchtenrelais hängen. Aber würde das dann nicht bedeuten, dass meine NSW immer angehen wenn die Schlussleuchte aus ist, das ist doch irgendwie Unsinn oder? Zumal ich bei mir gar kein Relais für die Schlussleuchten ausfindig machen konnte, außer einem dubiosen Relais auf Platz M, das nie klackt.

  • Wenn der V70 nur 2 Fernlichtscheinwerfer hat, ist es zulässig, beim 9er sind es 4 Fernlichtscheinwerfer und damit wäre es nicht zulässig, da zu den Hauptscheinwerfer nur 2 Zusatzscheinwerfer ( Nebel oder Fernlicht) leuchten dürfen. Beim 7er dürfte es dann aber keine Rolle spielen.

    Grüße von der Ostsee


    Johannes




    Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehme ich keine Gewähr

  • Hallo
    Ich hab jetzt nicht die Schaltpläne studiert ,aber die Schaltung für Nebelscheinwerfer ist ja klar definiert.
    Nebelleuchten vorne dürfen nur mit Abblendlicht zusammen geschalten werden.Nebelleuchten Hinten funktionieren mit Ab und Aufblendlicht.Außerdem sind das 2 getrennte Schaltungen mit eigenständigen Kontrollleuchten.Das ist Vorschrift und TÜV relevant.
    D.h. Die Nebelleuchten vorne bekommen ihr geschaltetetes Plus vom Lichtschalter (Stellung Abblendlicht)über den Schalter Nebelleuchten Vorne, auf den Relaiseingang.das Relais schaltet dann ein Zündungsabhängigen /15 Plus der über eine entsprechende Sicherung läuft,auf die Nebellampen Vorne durch.Die Kontrollleuchte bekommt ihren Plus direkt vom Lichtschalter.
    Gruß Richard

    DAS TRAGISCHE AN JEDER ERFAHRUNG IST,DASS MAN SIE ERST MACHT,NACHDEM MAN SIE GEBRAUCHT HÄTTE.
    Von F.W.Nietzsche

  • sorry, aber Standlicht reicht!
    Es geht darum, dass, wenn die Nebel-SW an sind, die Nummernschildbeleuchtung bzw. Rücklicht an ist. Alter Fluchtgedanke bei Nacht und unbeleuchtetem Nummernschild :-)


    D.h. das Plus für den Schalter zum Relais der Nebel-SW kann man auch bei der Innenbeleuchtung abgreifen, die ja bei Standlicht an ist.
    Grüße
    Thomas

  • Nebelleuchten vorne dürfen nur mit Abblendlicht zusammen geschalten werden

    ist das so?
    Ich kenne, wenn die Leuchten einen Abstand von <40cm zum Fahrzeugumriss haben dürfen sie allen leuchten - also Nebel ohne Abblendlicht, sonst bei > 40cm muss das Abblendlicht mit leuchten. Ich meine StVZO §52.
    Beim 7/9er passt das knapp.
    Der Grund warum Nebelleuchten verwendet werden - flacher unter dem Nebel ohne das blende Abblendlicht... also der eigentliche Grund für Nebelleuchten, halt bei Nebel.
    Gruß
    Jörn

  • Sorry, war zwei Tage sehr sehr eingespannt. Danke euch allen für die Infos!


    Einfach mal im Busgeldkatlog nachschlagen,da steht es eindeutig drin.Nebelleuchten vorne nur zusammen mit Abblendlicht erlaubt.

    Ich schlage mich da auch auf die Seite der Standlicht + Nebelscheinwerfer Fraktion. Zumal das auch bei allen Autos die ich gefahren bin (und NSW hatten) möglich war. Es wäre ja ein Leichtes das ab Werk anders zu verkabeln.
    Ich habe mal in der StVO nachgeschaut, ist in §17 zur Beleuchtung, Absatz 3 geregelt,
    "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"
    selbstverständlich nur tagsüber bei eingeschränkter Sicht, nachts ist Abblendlicht ja ohnehin vorgeschrieben.



    Hast du dir hier schonmal einen Schaltplan besorgt?
    networksvolvoniacs.org/index.php/Schaltpl%C3%A4ne

    Besten Dank für den Tipp, da hab ich mal nachgeschaut und folgende Verkabelung gefunden (Anhang)740 MJ1987.
    Hier werden Nebelscheinwerfer und Schlussleuchten zusammen mit einem Relais geschalten. Da ich aber bisher keine Nebelscheinwerfer habe, müsste das ja bisschen anders verkabelt sein. Aber irgendein Relais sollte es doch schon geben, oder läuft der Strom für die Schlussleuchten komplett durch den Schalter, dafür sind die doch bestimmt nicht ausgelegt?
    Was ist auch nicht ganz verstanden habe bei meiner Verkabelung (abgesehen von der Abzweigung): Relaisaugang 87 zum Schalter sollte doch für die Kontrolleuchte im Schalter sein, oder? Läuft da nicht etwas viel Strom für die kleine Birne durch, ist das normal?


    Besten Dank und Grüße,
    Lion

  • Ich habe mal in der StVO nachgeschaut, ist in §17 zur Beleuchtung, Absatz 3 geregelt,
    "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"
    selbstverständlich nur tagsüber bei eingeschränkter Sicht, nachts ist Abblendlicht ja ohnehin vorgeschrieben.

    Moin,
    nicht ganz, bei Nebel etc. kann auch Nachts die Verbindung Nebelscheinwerfer/Standlicht gefahren werden.
    Gruß Thomas

  • Ich denke der entscheidende Satz in der StVZO §52 Abs. 1 ist (Zitat):


    „…Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. …“


    - Zitat Ende -


    Wenn die Nebelscheinwerfer weit genug außen angebracht sind, dürfen (von der Installation her) m.E. Nebelscheinwerfer zusammen mit Standlicht, Fernlicht oder Abblendlicht betrieben werden. So sind diese auch bei allen unseren Fahrzeugen geschaltet, die serienmäßig Nebelscheinwerfer haben.


    In der DDR durften Nebelscheinwerfer tatsächlich nur zusammen mit dem Standlicht (wenn sie weit genug außen waren) oder dem Abblendlicht benutzt werden und mussten auch so geschaltet sein, dass sie ausgehen, wenn man aufblendet. (Die Masse der Spule vom Nebelscheinwerfer-Relais wurde einfach auf Plus der Fernscheinwerfer gelegt.)


    Viele Grüße, Jörg

  • ...Aber irgendein Relais sollte es doch schon geben, oder läuft der Strom für die Schlussleuchten komplett durch den Schalter, dafür sind die doch bestimmt nicht ausgelegt?...

    Für die knapp 2 A (bei einer Nebelschlussleuchte) oder maximal 3,5 A (bei 2 Nebelschlussleuchten) benötigt man kein extra Relais, dafür reicht einfach ein Schalter.


    Viele Grüße, Jörg

  • Die Schaltung dient wohl eher dazu, dass Nebler nur mit eingeschaltetem Licht eingeschaltet werden können. So wie Dauerfernlicht eben auch.

    Nein. Diese Schaltung diente dazu dass die Nebler nicht zusammen mit dem Fernlicht leuchten konnten.


    Bei meinem Scania 142 (puuh! auch schon wieder ein paar Tage her... :whistling: ) war das so: Fernlicht ein - Nebler aus, Fernlicht aus - Nebler leuchten wieder (natürlich sofern auch eingeschalten). Bei Lichthupe brannte alles. Ebenso beim Mercedes NG.
    Und bei meinem Ascona wars auch so. Vllt. galt das ja auch nur in Österreich so.

  • Bei meine 9er MJ 92 war es auch so, der hatte noch einen Schalter für NSL/NSW. Bei meinem MJ97 mit zwei separaten Schaltern leuchten NSW egal ob Stand-/abblend-/Fernlicht.

    Grüße von der Ostsee


    Johannes




    Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehme ich keine Gewähr

  • ...So ganz verstanden habe ich es aber noch nicht:
    Kann das (lila-eingekreiste) Kabel, das auf 87a steckte, mein Problem gewesen sein?
    Wofür sollte die Verbindung von 87 zur Nebelschlussleuchte denn gut sein? Und ist es ein Problem wenn ich das unverbunden lasse, also mit Schrumpfschlauch isoliert?
    ...

    Hej Lion,


    es ist kein Wunder, wenn Dich das Ganze etwas irritiert. Die 87 und 87a sind im Relais fest miteinander verbunden. Da der eingekreiste Stecker sowieso mit der 87 verbunden ist, ist es völlig egal ob er auf der 87a steckt oder nicht. Normalerweise ist diese (seltsame) zusätzliche Verbindung „außen rum“ nicht nötig – da würde man einfach den Anschluss der Kontrolllampe im Schalter auf die 87a klemmen oder eben einfach mit auf die 87.


    Das ist aber m.E. alles unabhängig von der Nebelschlussleuchte.


    Der Nebelscheinwerfer-Schalter schaltet ja die „Masseseite“ der Relaisspule (85). Die „Plusseite“ der Relaisspule (86) liegt auf Sicherung 22, die wiederrum nur Plus hat, wenn wenigstens das Standlicht eingeschaltet ist. Das stellt sicher, dass die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit den (normalen) Rückleuchten etc. eingeschaltet werden können (das muss ja definitiv so sein). Vorn kann so (nur) das Standlicht oder Abblendlicht oder Fernlicht eingeschaltet werden.


    Viele Grüße, Jörg

  • Hallo
    Ich will es mal nochmal von der anderen Seite her angehen.
    Wenn ich als Werkstatt für einen Kunden Nebelscheinwerfer installiere,werde ich sie über das Abblendlicht schalten.Dann habe ich die Sicherheit ,dass es keine Fehlbedienung geben kann.d.h.die Nebelleuchten gehen nur mit dem Abblendlicht zusammen,wenn ich aufblende gehen sie aus ,und bei Standlicht sind sie auch aus.Nebelleuchten dürfen von der Benutzung her nur bei Nebel eingeschalten werden,und da nur zusammen mit einem Fahrlicht.
    Es gibt da eine Differenz zwischen Vorschrift zur Installation und Vorschrift für die Nutzung.
    Welchen Grund sollte es da eigentlich geben dies anders zu schalten?
    Nun ich bin ja nicht soweit aus der Welt um nicht zu wissen,dass es Leute gibt ,die es aus irgend einem Grund schick finden mit Standlicht und Nebelleuchten rumzufahren.Das war mal richtig Trend,vor allem zu Zeiten als es noch keine Tagfahrlichter gab.Sieht doch auch geil aus,so ein mattschwarzer 740er mit abgedunkelten Scheiben und geschwärzten Rückleuchten,wenn er nur mit Nebelleuchten daherkommt.Da gibt es sicher auch noch andere Hintergründe um mit Standlicht und Nebelleuchten rumzufahren,in Griechenland z.b.ist das in der Abenddämmerung eine weitverbreitete Unsitte.
    Wenn es hier um die nachgerüsteten Nebelleuchten an älteren FZG geht kommt noch verschärfend dazu,dass diese Nachrüstmodelle oft unter oder auf der Stoßstange montiert sind.viele dieser Ausführungen haben windige Halter und ihre
    „Einstellung“wird über verdrehen in den Haltern bewerkstelligt.d.h. Diese Nebelleuchten sind fast immer falsch eingestellt.
    Sie sind dann weder bei Nebel hilfreich,noch bei zweckentfremdender Benutzung angenehm für den Gegenverkehr.
    Es ist so ähnlich wie mit den Kompressor Fanfaren,man darf sie haben,aber eigentlich nicht benutzen.
    Für mich ist wie Eingangs erwähnt die Schaltung über das Abblendlicht Standard,auch weil dadurch beim Aufblenden die Nebellichter ausgehen.Wer bei starken Nebel aufblendet muss ja nun komplett schmerzfrei sein.
    Für alle,die Nebelleuchten nicht für Nebel,sondern für andere nebulöse Verwendungszwecke benötigen ist die Standlicht Variante eine Möglichkeit.
    Gruß Richard

    DAS TRAGISCHE AN JEDER ERFAHRUNG IST,DASS MAN SIE ERST MACHT,NACHDEM MAN SIE GEBRAUCHT HÄTTE.
    Von F.W.Nietzsche

  • Welchen Grund sollte es da eigentlich geben dies anders zu schalten?

    Hallo Richard
    Das ist alles so weit ganz schön nur der eigentliche Grund zur Benutzung der Nebelscheinwerfer ist starker /dichter Nebel /(ja, Regel ist auch erlaubt) und dann sind die flachen, breit und kurz leuchtenden Nebelleuchte das einzige was noch einigermaßen Sicht ermöglicht, da ist das Abblendlicht eher hinderlich da es dann zu hoch leuchtet und die Nebelwand nicht unterleuchtet.


    Beim Kombischeinwerfer der 7/9er ist die Austrittsöffnung fast gleich hoch daher ist ein Montage unter der Stoßstange (740/240) viel effektiver - für die 365 Tage Nebel mit Sichtweiten unter 20m :-).
    Aber die überwiegende Anwendung ist ja ein Leuchtstärkenerhöhung zum Abblendlicht...


    Die StZVO §52 besagt größer 400mm mit Abblendlicht, kleiner ist auch nur das Nebellicht erlaubt.
    Gruß
    Jörn