H-Kennzeichen

  • Moin,


    OCC ist meiner Meinung nach auch ein Mistladen.


    Ich hatte damals meinen W123 230E dort versichert. Der war optisch tatsächlich eine 2- d.h. keinen sichtbaren Rost, wirklich gepflegt - keine Dellen keine Beulen...


    Pflegezustand war der OCC genehm.


    Dann baute ich die gesamte Technik auf 240D um.....also wirklich komplett... Antriebsstrang, Kombi und sogar den gesamten Fahrzeugkabelbaum....einfach alles.


    Bei dem Telefonat konnte ich mir dann anhören, dass das Fahrzeug jetzt nicht mehr original ist.


    Mein Einwand, dass man das lediglich an der Antenne (hinten statt vorne) und an 3 Ziffern der Fahrgestellnummer erkennt, galt nicht.


    Musste mir dann eine andere Versicherung suchen... Der Hinweis von dem netten OCC-Vertreter, dass mich mit dem Auto auch keine andere versichern wird war natürlich absoluter Quatsch... Das war überhaupt kein Problem bei anderen Oldtimer Versicherungen.


    MfG Bene

  • ne 240D Limo hatte ich auch... Aber nun verkauft weil sie nur rumstand.
    Mit Turbo und angepasster Pumpe laufen die RICHTIG gut!


    Gruß
    Fredy

    Ein Volvo fährt ewig und drei Tage, ein Volkswagen fährt drei Tage und steht ewig in der Werkstatt

  • Vielleicht noch eine Ergänzung:
    Quasi alle Versicherung, die ein Auto als Oldtimer mit H-Zulassung versichern, verlangen noch ein Alltagsauto und haben eine (meiner Meinung nach) recht niedrige Kilometergrenze. Das ist das eine. Das andere ist aber, dass 99% der Oldtimerversicherungen keine "Alltagsfahrten" mit dem Oldtimer versichern. D.h., wenn man dann mit seiner Oldi z.B. mit auf die Arbeit fahren will oder zum Einkaufen, ist das nicht versichert. Habe mir vor 2 Jahren nen Wolf gesucht, um eine Oldtimerversicherung zu finden, die auch Alltagsfahrten mit versichert. Wird dann zwar natürlich wieder etwas teurer, aber diese Einschränkung mit der Alltagsbenutzung wollte ich einfach nicht haben. Das mit den Alltagsfahrten wurde/wird übrigens NIE auf der Homepage der Versicherung erwähnt, sondern ist immer erst im Kleingedruckten zu finden.
    Dies nur als Hinweis für alle, die mit H-Versicherung auch mal im Alltag rumfahren wollen.


    Hierzu kurze Anekdote:
    Betrater von OCC: Nein, sie dürfen Ihr Auto mit unserer Oldtimerversicherung nicht im Alltag verwenden, denn da ist es von uns nicht versichert.
    Mein Wenigkeit: Ok, dass heißt dann also, dass ich damit auch nicht auf die Arbeit fahren kann. Dann wird das leider nichts.
    Berater: Na ja, wenn Sie nur ab und dan damit auf die Arbeit fahren ist das ja nicht so schlimm.
    Verbal falsch beraten, denn wenn ich mit OCC nen Unfall im Alltag hätte und ja in meinen Vertrag "keine Alltagsnutzung" steht, könnte ich nur noch beten, dass die Anwälte einen schlechten Tag hätten.



    BG
    Daniel

  • Hierzu kurze Anekdote:
    Betrater von OCC: Nein, sie dürfen Ihr Auto mit unserer Oldtimerversicherung nicht im Alltag verwenden, denn da ist es von uns nicht versichert.
    Mein Wenigkeit: Ok, dass heißt dann also, dass ich damit auch nicht auf die Arbeit fahren kann. Dann wird das leider nichts.
    Berater: Na ja, wenn Sie nur ab und dan damit auf die Arbeit fahren ist das ja nicht so schlimm.
    Verbal falsch beraten, denn wenn ich mit OCC nen Unfall im Alltag hätte und ja in meinen Vertrag "keine Alltagsnutzung" steht, könnte ich nur noch beten, dass die Anwälte einen schlechten Tag hätten.

    mit Verlaub, das ist Quatsch.
    Aber das zeigt mal wieder das die eigenen Berater der OCC ihre eigenen Bedingungen nicht kennen. Auch ein Grund diesem Laden den Rücken zu kehren!
    Auf deren Homepage steht zwar das Alltagsfahrten nicht gestattet sind, aber ab und an damit zur Arbeit, zum Einkaufen oder gar in den Urlaub sind OK.
    Lediglich die Jahresfahrleistung darf nicht überschritten werden. Ich meine mich zu erinnern das die bei 9000km liegt.
    Rein rechtlich könntest du also jeden Tag mit dem Oldie zur Arbeit fahren, aber wenn die 9000km draufgespult sind musst du dein "Alltagsfahrzeug" nehmen.


    Gruß
    Fredy

  • Auf deren Homepage steht zwar das Alltagsfahrten nicht gestattet sind, aber ab und an damit zur Arbeit, zum Einkaufen oder gar in den Urlaub sind OK.
    Lediglich die Jahresfahrleistung darf nicht überschritten werden. Ich meine mich zu erinnern das die bei 9000km liegt.
    Rein rechtlich könntest du also jeden Tag mit dem Oldie zur Arbeit fahren, aber wenn die 9000km draufgespult sind musst du dein "Alltagsfahrzeug" nehmen.

    In dem mir angebotenen Vertrag (bzw. Vertägen anderer Anbieter) stand, dass Alltagsfahrten nicht erlaubt sind und an keiner Stelle (auch nicht im Kleingedruckten) war ein Vermerk, dass das Gegenteil der Fall ist. D.h., dass ich davon ausgehen muss, dass Alltagsfahrten nicht versichert sind, selbst wenn ich nur einmal im Jahr mit dem Oldie eine Alltagsfahrt von 5 min machen sollte. Rein rechtlich gesehen, begehe ich also eine Straftat, wenn ich meinen Oldie mit solchen Versicherungskonditionen für eine Alltagsfahrt benutze. Und daran, was passiert, wenn sich dann doch mal ein Unfall ereignet, möcht ich lieber nicht denken.
    Die Kilometerbegrenzung hat auch nichts mit der Vertragskondition der Alltagsnutzung zu tun (zumindest bei den Verträgen, die ich bisher gesehen habe) und ist bei jeder Versicherung anders. Beide Vertragskonditionen sind separat zu betrachten, es sei denn, es gibt hiezu einen Vermerk im Vertrag. Und Urlaubsfahrten zählen nicht zum Alltag, es sei denn, man macht jede Woche Urlaub. Dazu kann ich mich leider nicht zählen.
    Ich habe lieber jedenfalls selbst einen Vertrag, in dem explizit steht, dass die Nutzung meines Oldies im Alltag erlaubt ist. So weiß ich, dass ich im Zweifelsfall einen schriftlichen Nachweis im Vertrag habe, dass das erlaubt war und von der Versicherung abgedeckt ist. Und mir haben nur die Allianz und die Züricher eine Oldtimerversicherung angeboten, in der Alltagsfahrten explizit erlaubt sind und abgedeckt werden.


    SG
    Daniel

  • Was sind bitte Alltagsfahrten?


    Ich fahre nie zur Arbeit mit Auto. Belegbar.


    Ich fahre nie zum einkaufen mit Auto. Ebenso belegbar.


    Mein H Kennzeichen benutze ich zu 95% fuer Frezeittrips, also mal ein Ausflug da oder hier. Da ich oft Urlaubsausfluege mache, ist das dann eine Alltagsfahrt?


    Wie schon gesagt, fahre H seit spaeten 90ern, wurde noch nie von meiner Versicherung angequatscht wieveil km und wofuer. Wenn es mal einen Unfall gibt, dann wollen die eh nicht zahlen... darum kuemmert sich dann aber mein Rechtsbeistand...

  • Da ich ab nächstes Jahr auch entsprechende Überlegungen anstellen könnte, habe ich mal im Internet gestöbert, und bin dabei (nur als Beispiel) auf die Versicherungsbedingungen der Württembergischen (mit der ich noch nie zu tun hatte) für Oldtimer, Youngtimer, und Sammlerfahrzeuge gestoßen.


    (Zitat aus „Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Oldtimern, Youngtimern und Sammlerfahrzeugen (AKB) Stand 01.07.2017“ der Württembergischen):
    „…
    2 Verwendungszweck


    Sie bestätigen uns, dass während der Vertragsdauer das versicherte Fahrzeug
    a. nicht im alltäglichen Gebrauch ist;
    b. nicht gewerbsmäßig vermietet wird;
    c. weder zur entgeltlichen, noch zur gewerbsmäßigen Personen-beförderung verwendet wird;
    d. nicht zu Transportzwecken eingesetzt wird - allenfalls zur Beförderung von Sachen, die der Fahrer, der Beifahrer oder die Insassen üblicherweise mit sich führen.
    …“


    Da steht „alltäglicher Gebrauch“ und nicht „im Alltag“. Ich deute das so, dass man mit einem PKW durchaus ein paar Mal im Monat auf Arbeit fahren kann, aber halt nicht jeden Tag. Eine Urlaubsfahrt ist bei einem PKW m.E. auch kein „alltäglicher Gebrauch“. Bei einem Wohnmobil könnte das schon anders aussehen – da ist ja Urlaub der „alltägliche Gebrauch“. Wenn man es genau wissen möchte, wäre die Befragung eines (guten) Anwalts wahrscheinlich das am wenigsten Unsichere.


    Es gibt noch mehr „Fallen“ in diesen Verträgen, die man wenigstens wissen sollte. Z.B. (im Urlaub) (Zitat aus der gleichen Quelle):
    „…
    4 Aufbewahrung


    Sie bestätigen uns, dass während der Vertragsdauer das versicherte Fahrzeug jeweils nach Gebrauch sowie regelmäßig nachts in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr abgestellt wird
    a. in einem verschlossenem Gebäude (Einzel- oder Doppelgarage, Halle) oder
    b. auf einem umzäunten und zugleich überdachten Platz (Carport) oder


    Sie bestätigen uns, dass die nach a oder b der Unterstellung dienenden Gebäude den baurechtlichen und feuerschutzrechtlichen Bestimmungen hierzu entsprechen.
    …“


    Den gesamten Wortlaut findet man hier:


    https://www.wuerttembergische.…und_Sammlerfahrzeugen.pdf


    Das „Kleingedruckte“ sollte man m.E. bei solchen Verträgen auf alle Fälle selbst mal komplett durchlesen, bevor man ihn abschließt. Auf die mündliche Aussage eines Vertreters/Mitarbeiters der Versicherung würde ich mich da nur bedingt verlassen. (Auf irgendwelche pauschale Aussagen aus dem Internet aber auch nicht. ;) )


    Viele Grüße, Jörg

  • Der Punkt der Aufbewahrung ist insofern interessant, als dass man dann auch zum Beispiel nicht auf Oldtimertreffen fahren dürfte, bei denen man übernachtet und das Auto draußen (auf dem Treffen) stehen würde. Im Schadensfall würde man demnach leer ausgehen. Gleiches gilt für Wohnmobile mit H-Kennzeichen. Da
    Am Ende steht dann wohl immer ein Rechtsstreit und die Auffassung der/des Richters/Richterin.


    Na irgendwie muss wohl der Flut an historischen Zulassungen wohl eingedämmt werden....


    Lutz

  • Diese nächtliche Unterbringung Carport / Garage hatten sie bei mir sogar für Haftpficht only gefordert, da hatte ich mich dann ein wenig echauffiert was der Blödsinn denn solle und schwups ging es auch ohne.
    Überdies genießt die KFZ Haftpflichtversicherung einen Sonderstatus als Pflichtversicherung, dh. der Geschädigte muss immer bezahlt werden, auch bei grober Verletzung der Vertragspflicht. Erst im zweiten Schritt kann die Versicherung eine Strafzahlung (zB. bei Kilometerüberschreitung) von dir einfordern, die mit der Schadenssumme nichts zutun hat, sondern mit der Vertragssumme. Bei grober Fahrlässigkeit (besoffen einen umgefahren) gibt es auch Obergrenzen, die man selbst tragen muss.


    Edit: Hier mal ein Link dazu
    Edit2: Und hier ein Beispiel für Vertragsbruch und Unfall

  • Der Punkt der Aufbewahrung ist insofern interessant, als dass man dann auch zum Beispiel nicht auf Oldtimertreffen fahren dürfte, bei denen man übernachtet und das Auto draußen (auf dem Treffen) stehen würde. ...

    „Nach Gebrauch“ könnte auch erst am Ende der „3 Tage“ Oldtimertreffen sein :/ . „Sowie regelmäßig nachts“ ist nicht immer, sondern eben nur regelmäßig :/ . Aber da die Zeiten, als Versicherungen fast alle Schäden „einfach nur“ regulierten, schon lange vorbei sind, bieten solche Formulierungen bestimmt einiges an Spielraum für die „Spielchen“, die Versicherungen und Anwälte des Öfteren spielen :( .


    Viele Grüße, Jörg

  • Also jetzt bin ich total verunsichert confused
    Wollte eigentlich letzte Woche die H-Zulassung durchführen, mußte den Termin aber verschieben und so langsam glaube ich das war ganz gut so.....ich habe mich 2x bei meiner Versicherung rückversichert und die meinten, das ich mit dem H-Kennzeichen meine bestehende Teilkaskoversicherung ganz normal weiterlaufen lassen kann, es ginge nur um die Steuervorteile, das wird einfach so übernommen aber so einfach scheint das dann doch nicht zu sein? confused confused

  • Also jetzt bin ich total verunsichert confused
    Wollte eigentlich letzte Woche die H-Zulassung durchführen, mußte den Termin aber verschieben und so langsam glaube ich das war ganz gut so.....ich habe mich 2x bei meiner Versicherung rückversichert und die meinten, das ich mit dem H-Kennzeichen meine bestehende Teilkaskoversicherung ganz normal weiterlaufen lassen kann, es ginge nur um die Steuervorteile, das wird einfach so übernommen aber so einfach scheint das dann doch nicht zu sein? confused confused

    Das kann schon sein. Bei einem mit H-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeug bieten die Versichrungen unterschiedliche Varianten an. Grob unterteilt gibt es 2 Möglichkeiten. Eine spezielle Oldtimerversicherung mit mehr oder weniger Auflagen oder auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen die „ganz normale“ Versicherung (wie ohne H-Kennzeichen) also auch ohne Auflagen. Im letzteren Fall kann u.U. die „alte“ Versicherung ganz normal weiterlaufen. Aber das handhaben die Versicherungen unterschiedlich, es kommt also immer auf die konkrete Versicherung an (es kann auch sein, dass eine Versicherung beides anbietet).


    Viele Grüße, Jörg

  • Hallo Jörg,
    ich bin bei der AXA versichert. Aber ich werde nochmals dort anrufen ( solche Kunden liebt man;) ,
    nicht das ich alles in die Wege leite und anschließend das Auto nur noch „für schön“ rumsteht, brauche den nämlich für meine ganzen unsinnigen Fahrten:)!!


    Grüße
    Jenny

  • ...ich bin bei der AXA versichert. Aber ich werde nochmals dort anrufen ( solche Kunden liebt man;) ...

    Hallo Jenny,


    Du solltest nochmal gezielt klären, ob die AXA Dein Fahrzeug mit H-Zulassung auch zum normalen Tarif (S, M oder L) versichert. (Auf die Schnelle habe ich nichts dazu gefunden - kann ja aber trotzdem sein, z.B. bei Bestandskunden.) Wenn ja, dürfte das für Dich passen. Die spezielle „Oldtimer-Versicherung“ der AXA ist dagegen doch schon mit einigen Einschränkungen (u.a. auch ein Mindestalter des Fahrers von 30 bei den 30-40 Jahre alten Fahrzeugen) und offensichtlich auch einem Gutachten verbunden. Auf die Schnelle habe ich dazu folgendes Dokument gefunden (etwas weiter unten unter „Voraussetzungen für die Oldtimer-Versicherung von AXA“): https://www.axa.de/oldtimer-versicherung.


    Viele Grüße, Jörg