Nochmal zur Bestätigung (weil wir es gerade gemacht haben). Stand Mai 2020 ist es immer noch so. Wir haben ein ca. 25 Jahre nicht zugelassenes Fahrzeug wieder zugelassen. Alter (West-)Brief und die damalige Abmeldebescheinigung waren vorhanden. Diese und eine ganz normale HU (bei der GTÜ) reichten, um das Fahrzeug wieder zuzulassen.
Viele Grüße, Jörg
PS: Etwas Bedenken hatte ich im Vorfeld, da es sich um ein DDR-Fahrzeug handelte (welches nach der Wende noch ein paar Jahre zugelassen war) für welches es ja nie eine deutsche ABE (erst recht keine EU-Betriebserlaubnis) gab. Die entsprechenden Felder im alten Brief waren (logischerweise) auch schon leer. Aber das brachte keinerlei Probleme bei der Wiederzulassung mit sich.
Das ist immer dann der Fall wenn die Kiste im ehemaligen Osten mal zugelassen war, da die Prüforganisationen auf die alten KTA Bescheinigungen zugreifen können und damit das Fahrzeug auf die damalige Normkonformität prüfen können. Leider geben sie die Bescheinigungen nicht mehr heraus. Ich hatte bei meinem DLS Glück, dass ich an einen Prüfer geraten bin, der seine Privatakten noch im Schrank hatte und mir das KTA Blatt überlassen hat.
Im Bundesarchiv wird man zwar fündig, ist aber bis 203... irgendwas Verschlusssache.