nach langer Stilllegung Neuzulassung ?

  • Nochmal zur Bestätigung (weil wir es gerade gemacht haben). Stand Mai 2020 ist es immer noch so. Wir haben ein ca. 25 Jahre nicht zugelassenes Fahrzeug wieder zugelassen. Alter (West-)Brief und die damalige Abmeldebescheinigung waren vorhanden. Diese und eine ganz normale HU (bei der GTÜ) reichten, um das Fahrzeug wieder zuzulassen.
    Viele Grüße, Jörg


    PS: Etwas Bedenken hatte ich im Vorfeld, da es sich um ein DDR-Fahrzeug handelte (welches nach der Wende noch ein paar Jahre zugelassen war) für welches es ja nie eine deutsche ABE (erst recht keine EU-Betriebserlaubnis) gab. Die entsprechenden Felder im alten Brief waren (logischerweise) auch schon leer. Aber das brachte keinerlei Probleme bei der Wiederzulassung mit sich.

    Das ist immer dann der Fall wenn die Kiste im ehemaligen Osten mal zugelassen war, da die Prüforganisationen auf die alten KTA Bescheinigungen zugreifen können und damit das Fahrzeug auf die damalige Normkonformität prüfen können. Leider geben sie die Bescheinigungen nicht mehr heraus. Ich hatte bei meinem DLS Glück, dass ich an einen Prüfer geraten bin, der seine Privatakten noch im Schrank hatte und mir das KTA Blatt überlassen hat. xgrin


    Im Bundesarchiv wird man zwar fündig, ist aber bis 203... irgendwas Verschlusssache.

  • Wenn es jemand einmal wirklich durchzieht und berichtet, wüsste man es genauer (zumindest für diese konkreten Umstände). Die Regelungen müssten m.E. deutschlandweit gleich sein. Aber es bleibt natürlich immer die Frage, ob der eine oder andere Mitarbeiter der Zulassungsstelle sich mit solchen, vermutlich nicht allzu häufig vorkommenden Vorgängen, immer richtig auskennt bzw. die Vorschriften immer gleich interpretiert. Für den Polizisten, der einen vielleicht anhält, gilt das ja dann auch noch

    Ich werde es im August auf jeden Fall versuchen.
    Neben der Unkenntnis der Zulassungsstellen und der Polizei kommt sicher auch noch die der KFZ Versicherung hinzu.


    Hänger habe ich keinen, aber ich alter Sack dürfte das bestimmt fahren. Jörn hat ja schon mal mit einem 240er einen 240er gezogen, geht wohl auch irgendwie, aber ich wohne auch noch am Hang, da ist das alles nochmal problematischer mit dem Verladen.


    Grüße

  • Huckepack ist optimal - wenn die Möglichkeit dazu besteht - und kennt außerdem keine regionale Beschränkung.
    Auf eigener Achse zu Prüfstelle u./o. Werkstatt geht mit Kurzzeitkennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirk.
    Versicherungen machen keine Probleme, wollen nur Geld: e-# anfordern und zur Zulassungsstelle mitbringen.
    Aber von der Zulassungsstelle ist man abhängig, deshalb Details schon vor dem Termin klären.
    Ich bekam z.B. von der Zulassungsstelle, die ich brauchen werde, schon einen Warnhinweis + eine Empfehlung: Alt-Elch steht in Thüringer Garage, war aber zeitlebens in M zugelassen. Deshalb müsse ich glaubwürdig machen können, dass er sich tatsächlich im Zulassungsbezirk aufhält; z.B. durch ein geeignetes Foto.

  • ach ja ich habe noch klare Erinnerungen an die schönen Zeiten, als man man (Kurzzeitkennzeichen gab es noch nicht) mit dem entwerteten früheren Kennzeichen zur Prüfstelle fahren konnte. Man brauchte dazu nur die Zusage von der Versicherung, nichts von einer Zulassungsstelle.
    Aber wenn eben Typen die einfachen Lösungen missbrauchen werden sie abgestellt.