Frage zum Ausbau der Klimaanlage

  • Moin Gemeinde.
    Im Zuge des Motortausches an meinem 850 T5 Bj 94 will ich die Klimaanlage ersatzlos streichen bzw weglassen.
    Jetzt will mir jemand erzählen das durch weglassen der Klimaanlage die Betriebserlaubnis erlöschen würde.
    Ich halte das für ein Gerücht aber vielleicht kann mir ja jemand etwas dazu sagen?
    Die Anlage wird komplett ausgebaut, so das man gar nicht sieht das eine drin war.Eigentlich ist sie ja schon raus.
    Muss nur noch die Leitungen durch die Spritzwand kappen und den Durchgang verschliessen.
    Mfg Mario

  • Moin Mario,
    das ist wohl Käse. Es verändert nichts an dem Pkw hinsichtlich Leistung, Abgasverhalten, Fahrwerk, Geräuschen und Maßen, ums mal grob zu umschreiben.


    Wobei es Autos gibt die bei Einschalten der Klima nur noch halb so schnell laufen :thumbsup:


    Schöne Zeit,
    Thomas

  • Warum so viel Aufwand mit einem kompletten Ausbau?
    den Kompressor herausnehmen reicht doch eigentlich auch schon!


    Ich hatte mich jedenfalls mit dieser Minimallösung begnügt, nachdem die Klima 'hinüber' war.
    Für den Fall, dass ich es mir noch mal anders überlegen sollte (aber inzwischen ist das bei dem Wagen passe),
    hatte ich noch eine Tüte über die offenen Leitungsenden gezogen (gegen Schmutzeintrag).
    Obwohl dies kaum zu übersehen ist, hatte der TÜV bisher noch nicht einmal danach gefragt, was das Plastik da unten soll.


    Anhängerkupplungen sind sogar eingetragen in den Papieren.
    Weil die Vorbesitzer sich nicht um die Pflege der abnehmbaren Kupplungen gekümmert hatten (sondern dauerhaft damit spazieren fuhren), lässt sich da auch nichts mehr lösen;
    folglich habe ich die beiden dicken Querbolzen geöffnet, die den Basisblock halten, und die Kupplung mitsamt diesem abgenommen.
    Der AHK-Rahmen blieb an der Karosserie, aber die AHK wird damit unvollständig.
    Ist an 3 Elchen so, aber interessiert bei den Prüfungen niemanden.


    Weiteres: Bei einem der 3en fehlen die Wischerarme der Scheinwerferwischer;
    Da meinte einmalig ein junger DEKRA-Ingenieur: zumindest müssten die Enden der vorstehenden Achsen abgesichert werden (Fußgänger-Schutz !). Andere Prüfingenieure haben das aber explizit verneint - interessiert nicht!
    Allerdings lasse ich mich ja immer von nachdenklichen Leuten inspirieren,
    deshalb habe ich dann doch einfach passende Nylonmuttern draufgesetzt - sieht zumindest lustiger aus als die nackte Achse ….
    Da es der gleiche am wenigsten geliebte Elch ist, der keine Klima mehr repariert bekommen wird, bleiben auch die bereitliegenden Wischermotore und Arme im Ersatzteilregal, bis bei einem anderen der Bedarf entsteht.


    Grundsätzlich zur Frage:
    Kann man die Komfort-Option Klima überhaupt an der Ausrüstungsplakette des Fahrzeugs erkennen?
    Ich denke, Klima ist nirgendwo dokumentiert.


    Haben Klimakomponenten ein E-Prüfzeichen? - wahrscheinlich schon.
    Aber es dürfte trotzdem sogar möglich sein, im Reparaturfall (passende) Komponenten anderer Fahrzeughersteller zu verwenden. Dabei könnte im Einzelfall (Beispiel Kompressor, Überdruckleitungen) evtl. doch die Betriebserlaubnis tangiert werden?
    Aber sicher nicht durch bloßen Ausbau

  • Meine Klima im 855 ist eine nachgerüstete Deltamil - die ist in den Papieren auch nicht extra eingetragen - also Käse!
    Hau raus den Mist und gut ist.


    CU - Tris ;)

    Hejdå - Tris :)


    Schade eigentlich, dass viele Leute, denen geholfen wird, das Wort "Danke" nicht kennen!
    Ein Wohnzimmer-Geschädigter meldet sich mal aktiv zurück! ;)