Import B230K lohnenswert?

  • Hallo,


    zur Diskussion steht ein 7er Kombi Mj 86, mit B230K und Euro 1 unter er Haube. Es waere ein Importfahrzeug in einem fast tadellosen Zustand.


    Frage: da Oldtimeranwaerter koennte man doch die ganze Steuer und Gruene-Plaketten-Geschichte als erledigt ansehen. Abgesehen davon das die Vergasermotoren nicht den allerbesten Ruf geniessen gegenueber den B230F Modellen, was waeren Euerer Meinung nach weitere Nachteile bei einem Import des B230K? Ersatzteile schwierig?


    Danke u Gruss
    T

  • Moin,


    Das "Problem" ist die Oldtimer-Zulassung.


    Formal musst Du ein Fahrzeug als Alltags-Fahrzeug haben, damit Du den 7er als Oldtimer
    mit H-Kennzeichen zulassen kannst.
    Sehr theoretisch muss dann auch die Fahrleistung dazu passen, d.h. die Oldtimer-Zulassung
    würde bei einer jährlichen Fahrleistung von z.B. 40tKm nicht mehr zulässig sein.


    Aber ich gehe mal davon aus, dass das niemand prüft...


    Ob damit auf Dauer die freie Einfahrt in die sog. "Umweltzonen" gewährt wird, ist
    fraglich. Es hat sich ja tatsächlich schon rumgesprochen, dass die Schilder und die
    grünen Plaketten die Luft in den Städten nicht verbessert haben (ein Schelm, wen das
    wundert!).


    Damit stehen vermutlich auch irgendwann die Ausnahmen von der Grüne-Plaketten-
    Regelung auf der Liste - und damit auch die H-Kennzeichen.
    Wird zwar wieder nichts für die Luft bringen, aber es ist einfach, billig und man muss
    als Komunalpolitiker dann nicht auch noch nachdenken...


    Gruß
    Ralf

  • Moin,


    Das "Problem" ist die Oldtimer-Zulassung.


    Formal musst Du ein Fahrzeug als Alltags-Fahrzeug haben, damit Du den 7er als Oldtimer
    mit H-Kennzeichen zulassen kannst. ...

    Hallo Ralf,


    das stimmt so nicht. Wenn das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, kannst Du es als Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen. Das kann auch Dein einziges Fahrzeug sein.


    Erst wenn Du es (günstig) als Oldtimer versichern möchtest, taucht (meistens) die Frage nach dem Alltagsfahrzeug auf.


    Viele Grüße, Jörg

  • Moin,


    da steht in den Zulassungsbestimmungen vom ADAC für das H-Kennzeichen:
    "Das Fahrzeug muss vorwiegend zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ eingesetzt werden."


    Und es hat schon Fälle gegeben, wo die Zulassung verweigert wurde, weil das Fzg.
    als Alltagsfahrzeug genutzt werden sollte...


    (z.B. bei einem Bekannten mit einem 45 Jahre alten LKW, der als Werbe-Fzg dienen
    sollte, aber auch Transporte machen sollte).


    Gruß
    Ralf

  • Und es hat schon Fälle gegeben, wo die Zulassung verweigert wurde, weil das Fzg.
    als Alltagsfahrzeug genutzt werden sollte...

    Moin,


    ich denke, das war vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem 07er Oldtimerkennzeichen. Bei denen war und ist die Nutzung stark eingeschränkt.


    Beim H-Kennzeichen gibts definitiv keine Nutzungsbeschränkung (jedenfalls im Moment).
    Wie schon geschrieben, kann die Versicherung die Nutzung beschränken, wenn das Fahrzeug als Oldtimer günstiger versichert ist. Man kann aber ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen ganz normal versichern und hat dann auch nur Einschränkung (wenn gewünscht) wie in jedem Versicherungsvertrag (zB Fahrerbeschränkung, begrenzte Kilometer, etc.)


    Andi


  • Klar steht eine gewerbliche Nutzung eines Fahrzeuges mit H-Zulassung im Widerspruch zu: "Das Fahrzeug muss vorwiegend zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes eingesetzt werden" (und ist außerdem Steuerhinterziehung). Das hat aber nichts mit einem 2. (Alltags-) Fahrzeug zu tun. Ein solches wird für eine H-Zulassung nicht benötigt! Für die meisten "H-Versicherungen" dagegen schon.


    Ich kann ganz legal (privat, ohne irgendwelche Winkelzüge) ein Fahrzeug auf H-Zulassung zulassen ohne ein 2. (Alltags-) Fahrzeug zu besitzen! Da fragt auch keiner auf der Zulassungsstelle danach. Das ist ja sogar mal eine logische Regelung, denn ich kann ja tatsächlich (z.B. in der Großstadt) im Alltag Bus fahren und am Wochenende den Oldie. Wahrscheinlich wird man den Oldie aber mit der normalen Versicherungseinstufung des Fahrzeugtyps versichern müssen (was u.U. sogar günstiger sein kann).


    Viele Grüße, Jörg


    Edit:


    @AndiP


    Beim H-Kennzeichen gibts definitiv keine Nutzungsbeschränkung (jedenfalls im Moment).

    Es sei denn, es besteht ein offensichtlicher Widerspruch zur Anforderung "Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes" (s.o).


    Jörg

  • Danke fuer die vielen Antworten zum Thema H Kennzeichen!


    DAs sollte schon passen mit der H- Anmeldung, habe ja einen Erstwagen (welch ein Wunder- ein 7er Volvo!) und ein 86er Vergaser der tip top da steht ist schon mal erhaltungswuerdig!? Klar scheiden sich da auch die Geister, aber das ist ein anderes Thema. Ich denke da werde ich weniger Sorgen haben wie den B230K im Winter anzubekommen.


    Irgenwelche weitere Bedenken zum B230K ausser Ersatzteile und Kaltstartverhalten?


    Gruss
    T

  • Wie kommt eigentlich der alte Vergasermotor zur Euro 1 Einstufung?

    Wird heute per Fernmeldetechnik geklaert- wundert mich auch etwas!


    Aber hier ein Beitrag dazu, etwas alter, aber...:


    Volvo 360 B200K

    Ich hatte für einen 245 mit B230K (Vergaser) einen Umrüstsatz auf Euro 1 mit G-Kat, ich glaube da gabe es auch was für den B200K(?), funktionierte mit einem Luft-Bypass via getaktetem Magnetventil. War von http://www.ruopp.de.
    Gruß Martin

  • Hallo!


    Es gab in den ´90ern mal Nachrüstkats, stimmt. Aber dass damit tatsächlich Euro 1 erreicht worden sein soll, ist mir neu. Ich dachte, das war damals irgendeine andere Einstufung, welche heute aber schon lange nicht mehr anerkannt wird und wie "ohne Kat" behandelt wird.
    Für Euro 1 braucht man doch auch eine Lambdaregelung? Und die wird beim Vergasermotor dann auch nachgerüstet?


    Gruß, Kurt Cobain

    Volvo - what else?


    Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
    (Leonardo da Vinci, 1452-1519)

  • Es gab in den ´90ern mal Nachrüstkats, stimmt. Aber dass damit tatsächlich Euro 1 erreicht worden sein soll, ist mir neu.

    Die damaligen Kat-Nachrüstungen mit geregelten Katalysator bekamen meist Schlüssel 77 = Schadstoffarm E2 und damit Euro 1. Das war ja der Sinn dieser Nachrüstungen. Es gab auch Nachrüstungen mit Schlüssel 51 = Schadstoffarm E3. Die werden heute nur dann als Euro 1 eingestuft, wenn sie nachweislich vor dem 26.07.1995 erfolgten. G-Kat Nachrüstungen gab es m.E. auch für Vergaser-Motoren (z.B. bei VW)


    Zum eigentlichen Thema:


    Konkret zum 230K kann ich nichts beitragen. Ich war aber früher im Alltag mit Vergaserfahrzeugen unterwegs und hätte keine Bedenken mit einem ordentlich funktionierenden Vergasermotor im Winter zu fahren. Erst bei Problemen mit dem Vergaser könnte sich evtl. der heutige Fachkräftemangel für Vergaser als recht hinderlich herausstellen. Da könnte relativ viel Eigeninitiative und Einarbeitung ins Thema gefragt sein. Der Verbrauch dürfte beim Vergaser auch höher sein, vor allem im Winter bzw. bei hohem Kurzstrecken-Anteil.


    Viele Grüße, Jörg

  • Moin,


    bei VW gab's regelbare Vergaser von Pierburg.
    Damit hatte der Golf 2 z.B. einen geregelten 3-Wege-Kat und damit Euro 1.


    Die Gleichdruckvergaser bei Volvo waren m.W. nie mit einer Regeleinrichtung ausgerüstet.
    Damit gab es auch keinen Kat mit Lambda-Regelung und keine Euro1-Einstufung
    für die Vergaser-Motoren.


    Gruß
    Ralf

  • Hallo!


    Die damaligen Kat-Nachrüstungen mit geregelten Katalysator bekamen meist Schlüssel 77 = Schadstoffarm E2 und damit Euro 1. Das war ja der Sinn dieser Nachrüstungen.


    Ja, logisch, keine Frage.
    Ich hatte mich etwas undeutlich ausgedrückt, sorry. Ich meinte, dass es mich speziell bei den Vergasermotoren der alten Volvos wundert, dass es dafür geregelte Katalysatoren zur Nachrüstung gegeben haben soll. Hätte gedacht, dass es dafür nur ungeregelte Kats zum Nachrüsten gab, mit denen man nicht auf Euro 1 kam, die also heutzutage meines Wissens nach steuerlich (fast) nichts mehr bringen.


    Gruß, Kurt Cobain

    Volvo - what else?


    Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
    (Leonardo da Vinci, 1452-1519)

  • Zoll oder auch Einfuhrumsatz sind ganz normal 19%, also 1/5 vom Preis- geht noch...
    Weiss noch nicht ob Vollabnahme oder normale HU, haent davon ab ob der Elch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung hat, denke aber schon!
    Zollkennzeichen kosten mich bei meiner Versicherung nichts, die paar Kroeten beim Amt gehen auch noch.


    Alles in einem kommen da sicherlich noch mal paar hundert Euronen dazu...

  • Hallo,
    zur Teileversorgung kannst du doch einfach mal die üblichen Verdächtigen nach Verschleißteilen durchforsten (online), oder freundlich anrufen und nachfragen. Bedenke, dass der höher verdichtete Vergaser vermutlich empfindlicher auf die Oktanzahl des Sprits reagiert bzw. auf Super+ oder Ultimate besser laufen wird. Ums anspringen würde ich mir bei richtig arbeitendem Choke keine Sorgen machen. Der Vergaser ist natürlich als legal Kat- und elektronikfreies Auto eine tolle Tuningbasis für Doppel-Weber und solche Spielchen.
    Gruß
    Leon

    Die Volvofamilie: `87 745 B230F M46 |`72 142 B22 M41 | `11 C70 II D4 Automatik | `01 V70 II D5252 T M56 | '09 C30 D2 drivE | `89 244 B230F M47 | `90 745 GLT B234F M46 |

  • Hallo,
    es handelte sich um einen geregelten Kat mit Lambdasonde, deswegen auch das Bypassventil zum Abmagern eines fetter eingestellten Gemisches. Es ging um die Steuerersparnis, 1996 eingebaut und eingetragen, die Papiere habe ich leider nicht mehr. Ich habe den Wagen 2005 bei 420.000 km verkauft, wegen Rost. Der Nachbesitzer meinte er hätte noch bei keinem alten Motor so eine gute Kompression gemessen (er hatte als KFZ-Ing/-Bastler natürlich nicht weltweit alle Motoren untersucht). Der Motor ist mir in bester Erinnerung, zuverlässig und oben raus etwas beweglicher als der F (Kunststück..), Verbrauch ähnlich F.
    Grüße
    Martin