Wichtiges Urteil zur 07er Nummer (17.09.2002) (uebertrag oldieforum)

  • Geschrieben von Bernd am 13. Oktober 2002 15:04:14:


    http://oldtimer-info.de/aktuelles/Urteil/Bericht.htm


    Wichtiges Urteil zur 07er Nummer (17.09.2002) ...dass zur Zuteilung eines roten 07er Kennzeichens vom Eigentümer nicht generell eine Verkehrssicherheitsbescheinigung des Fahrzeugs verlangt werden kann.


    Was war passiert? Ein Oldie-Fan aus Nordrhein-Westfalen beantragte im Juli 2001 die Aufnahme seines 63er VW Käfers in das schon vorhandene "rote" Fahrzeugscheinheft, in dem bereits acht andere Autos aus den Jahren 1951 bis 1975 verzeichnet waren. Gern, sagte die zuständige Straßenverkehrsbehörde, aber nur nach Vorlage einer Verkehrssicherheitsbescheinigung. Dies sei nach einem Erlass des Ministers für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom November 1994 zwingend vorgeschrieben


    Mit dieser Antwort gab sich der Käfer-Mann nicht zufrieden und legte bei der Bezirksregierung Widerspruch ein. Auch dieser wurde zurückgewiesen, auf den Wortlaut des Erlasses verwiesen und außerdem darauf hingewiesen, dass im Interesse der Verkehrssicherheit ein entsprechender Nachweis einfach erforderlich sei.


    Zwar seien Oldie-Fans in der Regel technisch versiert aber nicht jeder Halter habe die Möglichkeiten, den Zustand seines Gefährts regelmäßig zu überprüfen.


    Mit dieser Begründung zog die Bezirksregierung nach Minden vor Gericht und - verlor! Nach Ansicht der Verwaltungsrichter war das Handeln der Straßenverkehrsbehörde ermessensfehlerhaft und die Verweigerung des 07er Kennzeichens rechtswidrig. Der Halter habe gem. §1 II S1 der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO auch ohne Verkehrssicherheitsnachweis einen Anspruch auf Zuteilung des Kennzeichens.
    Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass Oldtimerbesitzer sich sorgfältiger um den Erhalt ihres Autos kümmerten als Halter von "Alltagsautos". Dies ergebe sich aus der amtlichen Begründung zur Ausnahmeverordnung, die ausführenden Behörden könnten diese Wertung nicht umdrehen und stattdessen von jedem Antragsteller einen Nachweis fordern. Außerdem habe der Kläger in diesem speziellen Fall bereits aus dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung heraus einen Anspruch darauf, dass ihm die 07er Nummer für seinen Käfer unter den gleichen Voraussetzungen gewährt wird wie für die übrigen 8 Fahrzeuge.


    Unser Tipp: Wichtige Entscheidungen landen bei den Entscheidungsträgern in Behörden oft zuletzt. Oldtimerfreunde, speziell die aus Nordrhein-Westfalen, sollten sich den Urteilstext herunterladen und ihn ihrer Straßenverkehrsbehörde im Ernstfall präsentieren. Nicht oberlehrerhaft, sondern als kleine Hilfestellung. Je schneller diese Entscheidung bekannt wird, desto besser ist es für die Oldtimer-Szene.


    Aktenzeichen: 3 K 2213/01 (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)


    mfg Bernd