Der Bundestag hat einen gemeinsamen Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas bis 2018 beschlos

  • Hallo Dirk
    Hallo Leute


    Das ist ja endlich mal eine gute Sache, nachdem man in letzter Zeit so viele negative Sachen hört.


    Ich freue mich jedenfalls und unsere beiden Elche müssen nun noch bis 2018 arbeiten, da haben wir einfach mal so das Rentenalter hoch gesetzt.
    Hoffentlich machen die das auch mit, aber die genießen ja schließlich auch eine gute Pflege.


    Beste Grüße
    Michael

  • Hallo,
    Ich bin zwar nicht betroffen, habe aber gerade mal die letzte BTG-Drucksache 18/11493 "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und desStromsteuergesetzes" durchgesehen. Anders als anfangs gewollt, wird wohl zwischen Erdgas (bis 2020/22/24/26) und LPG (bis 2018) unterschieden: "Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (LPG)erfährt durch diesen Gesetzentwurf keine Änderung und läuft planmäßig mit Ablauf des Jahres 2018 aus."
    Gruß,
    Leon

    Die Volvofamilie: `87 745 B230F M46 |`72 142 B22 M41 | `11 C70 II D4 Automatik | `01 V70 II D5252 T M56 | '09 C30 D2 drivE | `89 244 B230F M47 | `90 745 GLT B234F M46 |

  • Hallo...
    Nein , es bedeutet eine steuerbedingte Erhöhung des Preises um 14 -15 ct pro Liter.
    Wo der Endpreis pro Liter dann ist kann niemend sagen , bei Benzin aber auch nicht.
    Gas wird trotzdem eine günstige Alternative zu den anderen Kraftstoffsorten bleiben.


    mfG Rohwi

  • Hallo,
    genau! Wikipedia weiß (ohne Gewähr):


    Benzin: In Deutschland gehören dazu (jeweils Super bzw. Diesel) die Umlage für den Erdölbevorratungsverbund mit 0,27 bzw. 0,30 ct/L, die Mineralölsteuer/Energiesteuer mit 65,45 bzw. 47,04 ct/L sowie die Mehrwertsteuer von 19 %.


    LPG: Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes sieht jedoch vor, dass die Steuer auf Flüssiggas ab 2019 schrittweise angehoben werden soll. Demnach steigt die Steuer um 3,1 Cent/l pro Jahr bis auf 40,9 Cent/kg (= 22,1 Cent/l) im Jahr 2022 (alle Steuersätze jeweils zzgl. MwSt.).


    Dementsprechend sicher nicht mehr ganz so günstig und neue Umrüstungen lohnen sich erst mittel- bis langfristig - aber eben immer noch, wenn man wie wir sein Auto ewig fährt. Vor allem der Bestand tankt weiterhin billiger als Benzin.


    Das Tankstellennetz wird aber wohl (noch) langsamer wachsen, weil eben auch weniger Umrüstungen zu verzeichnen sein werden, bzw. schrumpfen, wenn sich Angebot und Nachfrage für die Pächter nicht mehr lohnen.


    In Deutschland gab es Anfang 2014 bereits rund 6.700 Autogastankstellen. Eine Sättigung scheint bei der Preis- und Versorgungssituation langsam erreicht zu sein. Die Zuwachsrate an neuen Autogastankstellen nimmt stetig ab: Bis einschließlich 2009 wurden ca. 100 Tankstellen pro Monat eröffnet, im Jahr 2010 noch ca. 40 und ab 2011 noch ca. 10 pro Monat (wieder Wikipedia).


    Gruß,
    Leon

    Die Volvofamilie: `87 745 B230F M46 |`72 142 B22 M41 | `11 C70 II D4 Automatik | `01 V70 II D5252 T M56 | '09 C30 D2 drivE | `89 244 B230F M47 | `90 745 GLT B234F M46 |

  • Das LPG-Tankstellennetz ist für meine Begriffe auch völlig ausreichend. Ich brauche nicht alle 3 km eine.
    Der Preis wird mit 100% Sicherheit ganz knapp unter 20% unter Benzin landen.
    Krister sieht das wohl als Einziger völlig realistsich:
    Genau wie bei der Umstellung von DM auf Euro werden die Konzerne/Händler so kräftig drauf schlagen, so dass Neu-Umrüstungen witzlos werden und der Bestand nur noch LPG tankt, weil der km-Preis 10% unter Benzinkosten liegen wird.
    Mittelfristig wird LPG völlig aussterben. Mist, hab noch mehr als 20 jahre bis zur Rente mit mind 80km am Tag. Danke Wolfgang :cursing: :cursing: :cursing:

    Gruß

    Marco



    Ich übernehme keine Verantwortung für Schäden, die aus meinen Beiträgen entstehen.

  • Das letzte Wort bei der LPG Bezuschussung ist noch nicht gesprochen.


    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 31. März 2017 die Empfehlung ausgegeben, dass die Begünstigung weitergeführt wird.


    "Zu Artikel 1 Nummer 3 (§ 2 Absatz 2 EnergieStG)


    Der Bundesrat bittet darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Gesetzentwurf mit dem Ziel zu überarbeiten, die bisherige steuerliche Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe
    über das Jahr 2018 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 fortzuführen.


    Begründung:


    Die alternativen Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas (Autogas) leisten einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr in Deutschland. Durch die vorgesehene geringere Steuerermäßigung für Erdgas und die vorgesehene erhebliche Reduzierung der Steuerermäßigung für Flüssiggas würde die Akzeptanzder Verbraucher für diese alternativen Kraftstoffe sinken und darüber hinaus zur Ausdünnung der Tankstelleninfrastruktur insbesondere bei Flüssiggas führen. Vor dem Hintergrund des geringeren Markthochlaufs der E-Mobilität als erhofft würde die Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele im Sektor Mobilität kurz- und mittelfristig noch unrealistischer." (Quelle: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1 , Seite 2)